Durch unsere computergestützte
Patientenkartei ist das Ausstellen der Folgerezepte leicht in 2 Minuten
getan. Eine vorherige, telefonische "Bestellung" ist daher meist nicht
nötig.
Wiederholungsrezepte können jedoch grundsätzlich nur
mit Versicherungskarte für das entsprechende Quartal (Jan.-März, Apr.-Jun.,
Jul.-Sept., Okt.-Dez.) ausgestellt werden. Wiederholungsrezepte für
Verhütungsmittel ohne vorherigen Arztkontakt setzten die regelmäßige
Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen voraus. Dies gebietet die ärztliche
Sorgfalt und dient Ihrer Gesundheit.
Gern gibt Ihnen unser
Praxis-Team - telefonisch oder per Mai - Auskunft darüber, ob ein neues
Rezept ausgestellt werden kann.