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Rezepte

Durch unsere computergestützte Patientenkartei ist das Ausstellen der Folgerezepte leicht in 2 Minuten getan. Eine vorherige, telefonische "Bestellung" ist daher meist nicht nötig.

Wiederholungsrezepte können jedoch grundsätzlich nur mit Versicherungskarte für das entsprechende Quartal (Jan.-März, Apr.-Jun., Jul.-Sept., Okt.-Dez.) ausgestellt werden. Wiederholungsrezepte für Verhütungsmittel ohne vorherigen Arztkontakt setzten die regelmäßige Wahrnehmung der Vorsorgeuntersuchungen voraus. Dies gebietet die ärztliche Sorgfalt und dient Ihrer Gesundheit.

Gern gibt Ihnen unser Praxis-Team - telefonisch oder per Mai - Auskunft darüber, ob ein neues Rezept ausgestellt werden kann.

Mail: praxis@gs-gyn.de


Telefon: 069/55 55 50