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Schwangerschaft

 

Wir freuen uns mit Ihnen auf Ihr gesundes Baby!

 

Grundsätzlich ist es Ziel Sie bei dieser Aufgabe zu bestärken und nicht zu verunsichern. Wir bieten die von
Ihrer Krankenkasse vorgesehenen Untersuchungen der Schwangerenvorsorge wie z.B. der Herztonableitung
und Wehenschreibung bei Schwangeren (CTG), sowie die empfohlenen Ultraschallunteruchungen an.


Störungen der Entwicklung Ihres Kindes sowie Gesundheitsstörungen in der Schwangerschaft sollten aber
so früh wie möglich erkannt werden. Sollte wegen familiärer Präposition oder markante Lebensumstände
ein Grund zur Sorge bestehen, kann in einem intensiven Gespräch erörtert werden, welche weiteren
Untersuchungen darüber hinaus für Sie sinnvoll sind.


Diese so genannten IGeLenleistungen sind zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Untersuchungen
zum Ausschluss von Infektionen, z.B. Toxoplasmose, Ringelröteln, Hepatitis, Cytomegalie, Untersuchung
zur Risikoberechnung kindlicher Chromosomenanomalien und Spaltfehlbildungen (PAPP A, free β-HCG
und Triple-Bluttest der Mutter) und ein Zuckerbelastungstest (Diabetes-Screening / oGTT).

Natürlich erhalten Sie dazu weitere ausführliche Informationen und Aufklärung in der Praxis.

 

                                                Kassenleistungen:

 

Nach Feststellung der Schwangerschaft:

  • ärztliche Untersuchung
  • Urinkontrolle
  • Blutuntersuchungen
  • drei Ultraschalluntersuchungen in den SSW 9-12, 19-22 und 29–32
  • gegen Ende des 2. / Anfang des 3. Trimenons einfacher Glukose-Test
  • ab der 28. SSW zusätzlich CTG (Herzton- und Wehenaufzeichnung)

 

Im Abstand von vier Wochen nach Bekanntwerden der Schwangerschaft und ab der 32. Schwangerschaftswoche

in einem Abstand von zwei Wochen, bei Überschreitung des Geburtstermins schließlich alle zwei Tage:

 

  • Urinkontrolle
  • Gewichtskontrolle
  • Blutdruckmessung
  • CTG

 

Da durch die Schwangerschaft das Zahnfleisch beeinträchtigt werden kann, ist ein Zahnarztbesuch

zwischen der 17. und 20. SSW empfehlenswert.  

 

 

                                              IGeLeistung während der Schwangerschaft

 

Wir haben unter dem Schlagwort „Babyfernsehen“ eine Möglichkeit geschaffen, ohne direkte medizinische

Notwendigkeit und nur auf Wunsch der Eltern Ultraschall-Aufnahmen des Babys anzufertigen. Optimaler

Zeitpunkt für schöne Aufnahmen können bei normalen Bedingungen die fortgeschrittene Schwangerschaft

um die 25.-30. SSW sein. Die Bilder und kurze Video-Clips können auf eine DVD gebrannt und mitgenommen

werden.  

Bitte beachten Sie: Diese Dienstleistung wird nicht von den Kassen honoriert und daher

(auch privat Versicherten gegenüber) als IGeL-Leistung angeboten.